Isle of LAN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Registration

Sämtliche persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäss anzugeben.

§2 Mindestalter

Das Mindestalter, um an der Isle of LAN teilzunehmen beträgt 16 Jahre. Personen unter 18 Jahre müssen ein Formular von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnen lassen und beim Check-In vorweisen.

§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen und Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall wird ein neues Datum festgelegt, an welchem das Event stattfindet. Bereits bezahlte Tickets behalten Ihre Gültigkeit. Jegliche Ansprüche auf Rückerstattung werden zurückgewiesen.

§4 Rücktritt durch Teilnehmer

Bereits bezahlte Tickets können nicht rückerstattet werden. Bei Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Verhinderungsgründen bietet der Veranstalter ebenfalls keine Möglichkeit der Rückerstattung. Ebenfalls gewähren Probleme während des Events - etwa Netzwerkprobleme - oder Änderungen im Ablauf des Events kein Recht auf Rückerstattung.

§5 Ausweispflicht

Beim Check-In wird zusammen mit dem Ticket ein amtlicher Ausweis verlangt. Wird kein oder ein falsches Ausweisdokument vorgelegt, wird der Zutritt zum Event nicht gestattet und gegebenenfalls die Polizei verständigt.

§6 Haftung bei Schäden

Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für etwaige direkte, indirekte oder konsequenterweise verursachte Schäden - beispielsweise Diebstähle, defekte Materialien, durch Stromausfall verursachte Schäden an Hardware oder Datenverlust.

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Durch Teilnehmer verursachte Schäden sind vollumfänglich von diesem selbst zu tragen.

§7 Nutzung von Software

Die Nutzung von nicht lizenzierter Software ist verboten, die gesetzlichen Regelungen gelten vollumfänglich. Der Veranstalter ist ausdrücklich nicht für Daten, welche sich auf von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern befinden verantwortlich und haftbar. Ebenso gilt dies für im Netzwerk und Internet transferierte Daten.

§8 Foto- und Videoaufnahmen

Der Veranstalter behält sich vor, während des Anlasses Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen, diese zu bearbeiten und für Marketingzwecke zu verwenden.

§9 Netzwerküberwachung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung dauerhaft das gesamte Netzwerk zu überwachen. Sämtliche illegale Aktivitäten wie bspw. Torrenting von urheberrechtlich geschützem Material werden bei der Polizei zur Anzeige gebracht und mit einem Ausschluss von der Veranstaltung bestraft.

§10 Alkohol und Drogen

Alkohol ist in Massen zu konsumieren. Bei übermässigem Konsum oder unpassendem Verhalten behält sich der Veranstalter vor, die fehlbare Person von der Veranstaltung wegzuweisen.

Der Konsum und Handel von Drogen ist zu keiner Zeit gestattet und wird immer bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

§11 Erweiterung des Netzwerks

Der Veranstalter stellt einen Netzwerkzugang und Serverinfrastruktur zur Verfügung.

Es ist untersagt, ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters das Netzwerk in irgendeiner Weise zu erweitern. Ausdrücklich ist es verboten, an das vorverlegte LAN-Kabel einen Switch, Router oder ähnliche Geräte anzuschliessen. Ebenfalls sind NAS-Systeme vorab anzumelden.

§12 Werbung

Teilnehmern ist es untersagt, jegliche Werbung ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters, aufzustellen.

Roll-Ups und ähnliche Werbemittel von teilnehmenden Clans / E-Sport Organisationen sind hierbei ausdrücklich ausgenommen. Sämtliche aufgestellte solche Werbung muss die feuerpolizeilichen Richtlinien (z.B. Fluchtwege) befolgen. Bei Nichteinhalten der feuerpolizeilichen Richtlinien muss der Errichter dieser Werbung sofort der Aufforderung zum Abbruch nachkommen.

§13 Turniere

Teilnehmer, welche an einem Turnier teilnehmen, haben sich ausnahmslos an das gegebene Regelwerk zu halten. Teilnehmer, welche gegen die gegebenen Reglen verstossen, werden vom Turnier ausgeschlossen.

Berechtigte eines Turnierpreises erhalten diesen während des Events oder eine Übereinkunft wird getroffen. Ist besagte Person nicht anwesend, verfallen alle Ansprüche auf den gewonnenen Preis.

§14 Unzulässige Geräte

Geräte, welche die grundsätzliche Durchführung des Events verunmöglichen oder stören, sind strikte verboten. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, welche solche Geräte mitbringen und installieren, von der Veranstaltung wegzuweisen. Eine Rückerstattung des Tickets ist hierbei nicht gegeben.

Grundsätzlich sind Geräte, welche übermässig Strom verbrauchen oder den Ablauf der Veranstaltung stören (z.B. Lärm), nicht gestattet. Das Mitbringen oder Betreiben von Geräten auf folgender, nicht abschliessender Liste ist nicht gestattet:

  • Kühlschränke
  • Toaster
  • Wasserkocher
  • Backofen
  • jegliche Art von Lautsprechern

§15 Erwerb eines Tickets / Bezahlung

Der Erwerb eines Tickets findet über die Webseite isleoflan.ch statt. Sobald der Ticketpreis bezahlt wurde, ist die Reservation eines Sitzplatzes mittels Hallenplans möglich. Eine Bezahlung ist mittels QR-Rechnung (Vorauskasse), TWINT, PayPal oder Kreditkarte via Stripe möglich. Die Zahlungsgebühren werden im Bestellprozess ausgewiesen und werden vollumfänglich durch den Teilnehmer getragen.

§16 Änderungen dieser AGB

Der Veranstalter kann diese Bedingungen jederzeit unkommentiert und ohne Einhaltung einer Frist ändern.

Stand: 26. März 2024

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